« Antwort #50 am: 02. August 2017, 21:45:38 »
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« Letzte Änderung: 02. August 2017, 21:51:21 von Bernie »
Gespeichert
§ 328 StGB.:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.